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BGH, 24.01.1985 - 1 StR 787/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtvornahme einer zwingenden Strafrahmenmilderung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.05.1983 - 4 StR 211/83
Erforderlichkeit einer Strafmilderung bei Nichtvorliegen eines Treueverhältnisses …
Auszug aus BGH, 24.01.1985 - 1 StR 787/84
Bei der Bestrafung seiner Anstiftungshandlungen war daher eine Strafrahmenmilderung nach § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 StGB zwingend vorgeschrieben (vgl. BGH, Beschl. vom 11. Mai 1983 - 4 StR 211/83).
- BGH, 10.02.1988 - 3 StR 502/87
Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht gemäß § 266 Abs. 1 Alt. 1 …
Das Treueverhältnis nach § 266 Abs. 1 StGB ist ein strafbarkeitsbegründendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB (BGHSt 26, 53 f. [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]; BGH, Beschlüsse vom 14. November 1978 - 4 StR 576/78, vom 1. Mai 1983 - 4 StR 211/83 und vom 24. Januar 1985 - 1 StR 787/84).